Thailand ist seit vielen Jahren ein beliebtes Reiseziel für deutsche Touristen, und das aus gutem Grund: von traumhaften Stränden über faszinierende Kultur bis hin zu pulsierenden Städten bietet das Land für jede Art von Reisenden etwas.
Bevor ihr jedoch eure Reise plant, solltet ihr euch über die aktuellen Visabestimmungen informieren. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Visumoptionen für deutsche Staatsangehörige.
Visumfreie Einreise für touristische Aufenthalte
Deutsche Staatsangehörige können für einen touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tage ohne Visum nach Thailand einreisen.
Viele Jahr lang waren es tatsächlich nur 30 Tage – diese Regelung wurde 2024 aber geändert, um den Tourismus zu fördern.
Die neue Regelung gilt sowohl für die Einreise per Flugzeug als auch auf dem Landweg und auch für Staatsbürger aus Österreich und der Schweiz.
Aktuelle Vorschriften, Hinweise und Änderungen findet ihr immer auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
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1. Voraussetzungen:
- Gültiger Reisepass: Euer Reisepass muss mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Rück- oder Weiterreiseticket: Ihr müsst bei der Einreise ein Rückflug- oder Weiterflugticket vorweisen können, das eure Abreise innerhalb der erlaubten Aufenthaltsdauer von 60 Tagen bestätigt.
Die visumfreie Einreise ist ideal für Kurzurlaube und Rundreisen durch Thailand. Wichtig ist jedoch, dass diese Regelung nur für touristische Zwecke gilt. Andere Aktivitäten wie Arbeiten oder Studieren sind damit nicht erlaubt.
2. Verlängerung des visumfreien Aufenthalts
Falls ihr länger als die erlaubten 60 Tage in Thailand bleiben möchtet, könnt ihr eine Verlängerung um 30 Tage bei der örtlichen Immigrationsbehörde beantragen.
Die Kosten für die Verlängerung betragen 1.900 Baht (ca. 50 Euro). Diese Verlängerung ist nur einmal möglich, sodass ihr maximal 90 Tage in Thailand bleiben könnt, ohne das Land zu verlassen.
Wichtig: Plant die Verlängerung rechtzeitig, um Strafen für einen überzogenen Aufenthalt zu vermeiden.
3. Welche Länder sind noch von einer Visumspflicht befreit?
Staatsangehörige der folgenden Länder und Gebiete sind von der Visumpflicht für touristische und kurzfristige geschäftliche Zwecke für einen Zeitraum von höchstens 60 Tagen befreit:
Andorra, Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malediven, Mauritius, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Vietnam
4. Touristenvisum für längere Aufenthalte
Wenn ihr bereits im Voraus wisst, dass ihr länger als 60 Tage in Thailand bleiben möchtet, könnt ihr ein Touristenvisum bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Deutschland beantragen.
Mit diesem Visum dürft ihr bis zu 90 Tage in Thailand bleiben und könnt es einmalig um weitere 30 Tage verlängern.
Voraussetzungen für das Touristenvisum:
- Reisepass (gültig für mindestens 6 Monate ab Einreise)
- Antragsformular (erhältlich bei der Botschaft oder online)
- Passfoto
- Rückflugticket
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Kontoauszüge)
Die Kosten für das Touristenvisum betragen je nach Konsulat ca. 35 Euro – für mehrfache Einreisen liegt der Preis bei ca. 175 Euro.
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5. Non-Immigrant Visum für längere Aufenthalte oder spezielle Zwecke
Für andere Zwecke als den Tourismus, wie z.B. Arbeiten, Studieren oder für Rentner, die dauerhaft in Thailand leben möchten, ist ein Non-Immigrant Visum erforderlich.
Es gibt verschiedene Kategorien dieses Visums, je nach Aufenthaltszweck:
- Non-Immigrant B (Business): Für Geschäftsreisende oder Menschen, die in Thailand arbeiten möchten.
- Non-Immigrant ED (Education): Für Studierende oder Personen, die in Thailand an einer Bildungseinrichtung studieren.
- Non-Immigrant O (Retirement): Für Personen über 50 Jahre, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen möchten.
Diese Visa müssen vor der Einreise bei der thailändischen Botschaft in Deutschland beantragt werden und erfordern in der Regel umfangreichere Nachweise, wie z.B. ein Einladungsschreiben des Arbeitgebers oder der Bildungseinrichtung oder ein Nachweis über finanzielle Mittel.
6. Wiedereinreise (Re-Entry Permit)
Wenn ihr mit einem Touristenvisum oder einem Non-Immigrant Visum in Thailand seid und das Land vorübergehend verlassen möchtet, müsst ihr ein Re-Entry Permit beantragen.
Dieses erlaubt es euch, nach Thailand zurückzukehren, ohne dass euer Visum verfällt. Das Re-Entry Permit kann bei der Immigration in Thailand beantragt werden.
7. Überziehung und Strafen
Wenn ihr die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet, drohen empfindliche Strafen. Für jeden Tag, den ihr länger bleibt, als euer Visum erlaubt, müsst ihr eine Strafe von 500 Baht (ca. 13 Euro) zahlen, maximal jedoch 20.000 Baht (ca. 520 Euro).
Schwere Verstöße gegen die Aufenthaltsdauer können zu einer Abschiebung und einem Einreiseverbot führen.
Arbeitserlaubnis für Thailand: Was ihr wissen müsst
In vielen Fällen übernimmt das Unternehmen, das eine ausländische Arbeitskraft nach Thailand holt, den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis.
Falls diese Unterstützung nicht angeboten wird, empfiehlt es sich, auf eine Einwanderungsberatung zurückzugreifen. Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis kann komplex sein, da mehrere Behörden involviert sind.
Wer in Thailand arbeiten möchte, muss zunächst mit einem Non-Immigrant Visum ins Land einreisen. Bevor jedoch mit der Arbeit begonnen werden darf, muss eine Arbeitserlaubnis vom thailändischen Arbeitsministerium beantragt werden.
Sobald ihr eine Arbeitsstelle gefunden und das passende Visum erhalten habt, müsst ihr eine gültige Arbeitserlaubnis einholen, um in Thailand offiziell arbeiten zu dürfen.
Nach eurer Ankunft in Thailand solltet ihr umgehend eine vorläufige Arbeitserlaubnis beim Department of Employment, das dem Arbeitsministerium untersteht, beantragen.
Diese vorläufige Genehmigung gibt euch begrenzte Zeit, um bei der thailändischen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsverlängerung (bekannt als „Extension of Stay Permit“) zu beantragen.
Diese Genehmigung ist in der Regel ein Jahr gültig und muss danach verlängert werden.
Da die Bearbeitung einer Arbeitserlaubnis oft mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, den Prozess frühzeitig zu beginnen.
Ihr solltet sicherstellen, dass euer Visum während dieser Zeit nicht abläuft, um mögliche Probleme zu vermeiden. Geduld und eine gute Planung sind hier entscheidend, um reibungslos in Thailand arbeiten zu können.
Fazit zum Thema Visum für Thailand
Für deutsche Staatsangehörige bietet Thailand großzügige Visumregelungen, die es ermöglichen, bis zu 60 Tage visumfrei einzureisen.
Falls ihr länger bleiben möchtet oder einen speziellen Aufenthaltszweck verfolgt, könnt ihr ein entsprechendes Visum bei der thailändischen Botschaft beantragen.
Achtet darauf, die Fristen einzuhalten, um Strafzahlungen oder Probleme bei zukünftigen Einreisen zu vermeiden.
Mit den richtigen Vorbereitungen steht eurer Traumreise nach Thailand nichts im Weg und ihr könnt schon bald die schönsten Bangkok Sehenswürdigkeiten erkunden.
Tipp: Taucht ein in das kulturelle und historische Erbe Bangkoks. Besucht den Großen Palast, den Tempel des Smaragd-Buddha, Wat Pho und Wat Arun.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Visum für Thailand
Zum Schluss beantworten wir euch noch ein paar häufig gestellte Fragen zum Thema Visum für Thailand.
Brauchen deutsche Staatsbürger ein Visum für die Einreise nach Thailand?
Nein, deutsche Staatsbürger können für touristische Zwecke bis zu 60 Tage visumfrei nach Thailand einreisen. Vor Ort kann das Visum einmalig verlängert werden.
Wie lange darf man mit einem Touristenvisum in Thailand bleiben?
Mit einem Touristenvisum könnt ihr bis zu 90 Tage in Thailand bleiben. Dieses Visum kann um weitere 30 Tage bei der Immigrationsbehörde in Thailand verlängert werden. Für längere Aufenthalte ist es ratsam, das Visum vorab bei der thailändischen Botschaft in Deutschland zu beantragen.
Kann man den visumfreien Aufenthalt in Thailand verlängern?
Ja, ihr könnt euren visumfreien Aufenthalt um 30 Tage verlängern, indem ihr eine Verlängerung bei der örtlichen Immigrationsbehörde beantragt. Die Kosten dafür betragen etwa 1.900 Baht (ca. 50 Euro).
Welche Voraussetzungen gibt es für die visumfreie Einreise nach Thailand?
Ihr müsst einen Reisepass haben, der mindestens 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig ist. Zudem benötigt ihr ein Rück- oder Weiterflugticket, das euren geplanten Ausreisetermin innerhalb der erlaubten 60 Tage bestätigt.
Welche Visumarten gibt es für längere Aufenthalte in Thailand?
Es gibt verschiedene Visumarten, darunter:
Touristenvisum (TR): Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen, verlängerbar um 30 Tage.
Non-Immigrant Visum: Für Arbeitsaufenthalte, Studium, Familienbesuche oder Ruhestand (Retirement Visa).
Business-Visum: Für Geschäftsreisen und berufliche Aufenthalte.
Education-Visum: Für Studierende.
Was ist ein Non-Immigrant Visum und wann wird es benötigt?
Ein Non-Immigrant Visum ist erforderlich, wenn ihr nach Thailand reist, um zu arbeiten, zu studieren oder längerfristig in Thailand zu bleiben (z.B. als Rentner). Dieses Visum müsst ihr vor der Einreise bei der thailändischen Botschaft in eurem Land beantragen und es hat in der Regel eine Gültigkeit von 90 Tagen, mit Verlängerungsoptionen.
Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis für Thailand?
Um in Thailand arbeiten zu dürfen, müsst ihr zunächst mit einem Non-Immigrant B Visum einreisen. Danach beantragt euer Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium in Thailand. Ohne diese Arbeitserlaubnis ist es illegal, im Land zu arbeiten.
Wie lange dauert es, ein thailändisches Visum zu beantragen?
Die Bearbeitungszeit für ein Visum beträgt in der Regel 5-10 Werktage, wenn ihr es bei der thailändischen Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland beantragt. Für das e-Visa (elektronisches Visum) kann der Prozess ähnlich lang dauern, je nach der Anzahl der eingehenden Anträge.
Was passiert, wenn man sein Visum in Thailand überzieht?
Wenn ihr die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet, wird für jeden zusätzlichen Tag eine Strafe von 500 Baht (ca. 13 Euro) fällig, maximal jedoch 20.000 Baht. Bei schwerwiegenderen Verstößen drohen Abschiebung und ein Einreiseverbot.
Kann man mit einem Visum mehrfach nach Thailand ein- und ausreisen?
Ja, mit einem Mehrfach-Einreisevisum (Multiple Entry Visa) könnt ihr während der Gültigkeitsdauer mehrmals nach Thailand ein- und ausreisen. Alternativ könnt ihr auch ein Re-Entry Permit beantragen, falls ihr das Land kurzzeitig verlassen müsst, aber euer Visum weiterhin gültig bleiben soll.
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